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Neu: Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit ab 01. 10. 2008 im Gründercoaching Deutschland

Wer kann einen Zuschuss erhalten?

Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren. Der Zuschuss wird für Expertenhilfe gezahlt, wenn sie innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung in Anspruch genommen wird.

Wie hoch ist der Zuschuss?

höchstens 3.600 Euro

90 % des Beratungshonorars werden als Zuschuss gezahlt, wenn es nicht mehr als 4.000 Euro beträgt. Pro Tag dürfen nicht mehr als 800 Euro berechnet werden.

Gründungen aus der Arbeitslosigkeit werden somit stärker gefördert als andere Gründungen, die mit bis zu 75 % des Beraterhonorars bezuschusst werden.

Wo kann der Antrag gestellt werden?

ab dem 01.10.2008 bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Wirtschaftsfördereinrichtung, die als KfW-Regionalpartner benannt worden sind

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Unternehmernsberatung Winfried Braun.